Ratgeber · EmpfehlungspartnerTippgeberprovision: Mit Empfehlungen an Betriebe zusätzlich Geld verdienen

Wer beruflich mit kleinen Betrieben zu tun hat, hört oft: Wir kommen nicht ans Telefon. Als Tippgeber können Sie solche Betriebe an einen Anbieter empfehlen und bekommen bei einem Abschluss eine Provision. Hier steht, wie das funktioniert, was steuerlich gilt und wie das Partnerprogramm für Maya über Digistore24 abläuft.

Tim Tatlici Stand: 8 Minuten Lesezeit
Handschlag über einer Werkbank in einem kleinen Handwerksbetrieb

Auf einen Blick

  • Ein Tippgeber stellt den Kontakt zwischen einem Betrieb und einem Anbieter her. Kommt ein Vertrag zustande, erhält er eine Provision.
  • Für die KI-Telefonassistentin Maya sind das 20 % der Einrichtung, rund 920 bis 950 € beim Paket mit Telefon oder rund 540 bis 560 € beim Paket Chat, danach 10 % jeder Monatsrate, solange der Betrieb Kunde bleibt.
  • Abgerechnet und ausgezahlt wird über Digistore24. Die Anmeldung ist kostenlos, ausgezahlt wird nur an Unternehmer mit Steuernummer oder USt-ID.
  • Provisionen sind in aller Regel steuerpflichtig. Wer regelmäßig empfiehlt, ist meist gewerblich tätig.
  • Empfehlen Sie Betriebe, die Sie kennen. Werbe-E-Mails und Anrufe bei Fremden sind tabu.

Affiliate werden

Hinweis in eigener Sache: GEOChatAi betreibt das hier beschriebene Partnerprogramm für die KI-Telefonassistentin Maya selbst. Die allgemeinen Teile zu Tippgebern, Steuern und Werbung gelten unabhängig davon und sind mit Quellen belegt.

Viele Inhaber kleiner Betriebe sagen denselben Satz: „Ich komme tagsüber nicht ans Telefon." Wer beruflich mit solchen Betrieben zu tun hat, hört ihn oft, als Agentur, als Handelsvertreter, als Dienstleister oder im Unternehmernetzwerk. Genau daraus kann ein Zusatzverdienst werden: Sie empfehlen den Betrieb an einen Anbieter, der das Problem löst, und bekommen bei einem Abschluss eine Provision.

Dieser Ratgeber erklärt, was ein Tippgeber ist, was steuerlich gilt und wie das Partnerprogramm für die KI-Telefonassistentin Maya über Digistore24 abläuft.

Was ist ein Tippgeber?

Ein Tippgeber nennt einem Unternehmen eine Gelegenheit zum Geschäft oder stellt den Kontakt zu einem möglichen Kunden her. Verhandeln, beraten und den Vertrag schließen tut das Unternehmen selbst. Kommt es zum Abschluss, zahlt es dem Tippgeber die vereinbarte Provision. Der Bundesgerichtshof hat diese Abgrenzung für Versicherungen so beschrieben: Eine solche Tätigkeit ist darauf gerichtet, Möglichkeiten zum Abschluss „namhaft zu machen" oder Kontakte herzustellen, und ist damit noch keine Vermittlung.4

Davon zu unterscheiden ist der Handelsvertreter. Das ist nach § 84 HGB, wer als selbständiger Gewerbetreibender „ständig damit betraut ist", für einen anderen Unternehmer Geschäfte zu vermitteln oder abzuschließen.1 Handelsvertreter haben nach dem Ende des Vertrags unter Umständen einen Anspruch auf einen Ausgleich, höchstens in Höhe einer Jahresprovision (§ 89b HGB).2

Wo die Grenze liegt, entscheidet nicht die Bezeichnung im Vertrag, sondern wie die Zusammenarbeit tatsächlich läuft. Das Landgericht München I hat 2024 eine Vermittlerin auch ohne Pflicht zur Tätigkeit als Handelsvertreterin eingestuft.3 Das Partnerprogramm für Maya ist deshalb bewusst schlank gehalten: keine Gebiete, keine Vorgaben, keine Pflicht, aktiv zu werden. Die Einzelheiten stehen in einer kurzen Partnervereinbarung.

Warum Betriebe ohne Bürokraft gute Empfehlungen sind

Zwei Kaffeetassen, Smartphone und Visitenkarte auf einem Schreibtisch in einer Werkstatt
Eine Empfehlung beginnt meist mit einem Gespräch. Symbolbild, mit KI erstellt.

In Handwerksbetrieben, Praxen, Maklerbüros oder Hausverwaltungen klingelt das Telefon, während alle beschäftigt sind. Eine Bürokraft fehlt oft, und abends kommen die Rückrufe obendrauf. Typische Sätze, an denen Sie den Bedarf erkennen:

  • „Ich komme tagsüber nicht ans Telefon."
  • „Wir suchen seit Monaten jemanden fürs Büro."
  • „Abends sitze ich noch an Rückrufen und WhatsApp."
  • „Bis ich zurückrufe, hat der Kunde schon einen anderen."

Für solche Betriebe gibt es Maya, die KI-Telefonassistentin von GEOChatAi aus dem Alb-Donau-Kreis. Sie nimmt Anrufe an, wenn niemand rangehen kann, ruft Anfragen von der Website innerhalb von zwei Minuten zurück, beantwortet WhatsApp rund um die Uhr und trägt Termine in den Kalender ein. Sie stellt sich als digitale Assistentin des Betriebs vor und sagt auf Nachfrage ehrlich, dass sie eine KI ist. Eingerichtet und betreut wird sie von Tim Tatlici persönlich.

So läuft das Partnerprogramm für Maya

  1. Sie füllen das kurze Formular auf der Partnerseite aus. Maya schreibt Ihnen per WhatsApp und ruft Sie zwei Minuten später an. So erleben Sie selbst, was Sie später empfehlen.
  2. Im Gespräch mit Tim Tatlici klären Sie Ablauf und Partnervereinbarung. Sie legen ein kostenloses Konto bei Digistore24 an, werden als Partner freigeschaltet und bekommen Ihren persönlichen Link.
  3. Sie sprechen mit Betrieben, die Sie kennen, geben Ihren Link weiter oder nennen uns den Kontakt. Erstgespräch, Einrichtung und Betreuung übernimmt GEOChatAi.
  4. Bestellt der Betrieb, läuft die Bestellung über Digistore24 und wird Ihnen zugeordnet. Digistore24 rechnet Ihre Provision ab und zahlt sie aus.

GEOChatAi betreut je Branche nur einen Betrieb pro Postleitzahl. Ob ein Gebiet noch frei ist, klären wir, bevor Sie einen Betrieb ansprechen.

Was Sie verdienen

Die Provision beträgt 20 % der einmaligen Einrichtung und 10 % jeder Monatsrate, solange der Betrieb Kunde bleibt. Digistore24 berechnet die Provision nicht vom Endpreis, sondern vom Nettopreis abzüglich seiner eigenen Gebühr.5 Diese Gebühr beträgt bis 400 € Preisanteil 7,9 % plus 1 €, darüber 4,9 % oder bei Vorkasse 2,9 %.6 Deshalb hängt der genaue Betrag von der Zahlungsart des Betriebs ab.

Provision je vermitteltem Betrieb, Stand Oktober 2026
PaketBei AbschlussDanach
Maya Chat + Telefonrund 920 bis 950 €10 % jeder Monatsrate
Maya Chatrund 540 bis 560 €10 % jeder Monatsrate

Ein Beispiel: Empfehlen Sie in einem Jahr zwei Betriebe, die das Paket mit Telefon bestellen, sind das zusammen rund 1.840 bis 1.900 € bei Abschluss, dazu die monatlichen Anteile, solange beide Kunden bleiben. Eine Garantie auf Abschlüsse gibt es nicht. Ob ein Betrieb bestellt, entscheidet er nach dem Gespräch selbst.

Affiliate Marketing über Digistore24

Digistore24 ist eine Plattform, über die Anbieter ihre Produkte verkaufen und Partner, sogenannte Affiliates, Provisionen erhalten. Für Sie als Partner heißt das:

  • Registrierung und grundsätzliche Nutzung sind kostenlos.6
  • Auszahlungen erhalten Sie nur als Unternehmer, nicht als Privatperson. Digistore24 verlangt dafür eine Steuernummer oder USt-ID. Unternehmerisch heißt dabei nicht automatisch gewerblich.7
  • Bei Abo- und Ratenzahlungen werden bei Digistore24 grundsätzlich alle Raten verprovisioniert, solange der Kunde zahlt.8
  • Ausgezahlt wird an bis zu vier Terminen im Monat, am 7., 14., 21. und 28. Der Mindestbetrag liegt am 7. bei 50 €, sonst bei 200 €. Bis das Geld auf dem Konto ist, können bis zu zehn Werktage vergehen.9
  • Wird ein Kauf rückabgewickelt und erstattet, erlischt der Provisionsanspruch.10
  • Keine Provision gibt es, wenn Sie an dem kaufenden Unternehmen beteiligt oder dort beschäftigt sind.10

Umsatzsteuerpflichtige Partner mit USt-ID erhalten die Auszahlung zuzüglich 19 % Umsatzsteuer und führen sie selbst ab, Kleinunternehmer erhalten sie netto.7

Ist die Tippgeberprovision steuerfrei?

Meistens nicht. Für eine einmalige, gelegentliche Vermittlung gilt § 22 Nr. 3 EStG: Solche Einkünfte sind nicht einkommensteuerpflichtig, wenn sie „weniger als 256 Euro im Kalenderjahr" betragen.11 Das ist eine Freigrenze. Liegen die Einkünfte darüber, ist der ganze Betrag steuerpflichtig, nicht nur der Teil über der Grenze. Bei einer Provision von mehreren hundert Euro ist die Grenze also schnell überschritten.

Wer regelmäßig empfiehlt, ist in der Regel gewerblich tätig. Eine Tätigkeit ist nach § 15 EStG gewerblich, wenn sie selbständig, nachhaltig und mit Gewinnabsicht ausgeübt wird.12 Nachhaltig ist sie laut Einkommensteuer-Handbuch schon dann, wenn sie auf Wiederholung angelegt ist.12 Dann ist ein Gewerbe anzumelden (§ 14 GewO).13 Gewerbesteuer fällt bei natürlichen Personen erst an, wenn der Gewerbeertrag den Freibetrag von 24.500 € im Jahr übersteigt (§ 11 GewStG).14

Bei der Umsatzsteuer gilt die Kleinunternehmerregelung: Umsätze sind steuerfrei, wenn der Gesamtumsatz im Vorjahr 25.000 € nicht überschritten hat und im laufenden Jahr 100.000 € nicht überschreitet (§ 19 UStG).15 Wer schon selbständig ist, rechnet die Provisionen zu seinem bestehenden Umsatz.

Dieser Abschnitt ist eine allgemeine Information und keine Steuerberatung. Wie Ihre Provision im Einzelfall behandelt wird, klären Sie bitte mit Ihrem Steuerberater oder Finanzamt.

Fair empfehlen: was erlaubt ist

Die beste Empfehlung geht an Betriebe, die Sie kennen. Für alle anderen setzt das Wettbewerbsrecht klare Grenzen:

  • Werbung per E-Mail ist nur mit vorheriger ausdrücklicher Einwilligung erlaubt, auch zwischen Unternehmen (§ 7 Abs. 2 Nr. 2 UWG).16 Laut IHK gilt das auch für Nachrichten per WhatsApp oder SMS.17
  • Ein Werbeanruf bei einem Betrieb braucht zumindest dessen mutmaßliche Einwilligung (§ 7 Abs. 2 Nr. 1 UWG).16 Es müssen konkrete Umstände dafür sprechen, dass der Betrieb den Anruf erwartet oder ihm positiv gegenübersteht.17
  • Sagen Sie offen, dass Sie für die Empfehlung eine Provision erhalten. Das Gesetz verlangt, den kommerziellen Zweck kenntlich zu machen, wenn er sich nicht aus den Umständen ergibt (§ 5a Abs. 4 UWG).18
  • Nennen Sie keine Preise und versprechen Sie keine Ergebnisse. Das klärt Tim Tatlici im Gespräch mit dem Betrieb.
  • Wenn Sie angestellt sind, klären Sie die Partnerschaft vorher mit Ihrem Arbeitgeber.

Für wen sich das lohnt

Das Partnerprogramm passt zu allen, die beruflich mit inhabergeführten Betrieben zu tun haben und selbständig oder gewerblich tätig sind:

  • Agenturen und IT-Dienstleister, die Websites, Telefonanlagen oder Software für Handwerk und Mittelstand betreuen
  • Handelsvertretungen, die ohnehin bei Betrieben unterwegs sind
  • Dienstleister im Umfeld von Maklern, etwa Fotografen, Home Staging oder Finanzierungsberatung
  • Netzwerker in Unternehmerrunden wie BNI oder den Wirtschaftsjunioren

Alle Konditionen und das Formular stehen auf der Partnerseite.

Provisionssätze und Abläufe Stand 13. Oktober 2026. Angaben zu Digistore24 stammen aus dessen Hilfe-Center und AGB, abgerufen am 13. Oktober 2026, und können sich ändern. Allgemeine Information, keine Rechts- oder Steuerberatung. Digistore24 ist eine Marke der Digistore24 GmbH. Sollte eine Angabe nicht mehr stimmen, schreiben Sie uns an info@geochatai.de, wir korrigieren sie umgehend.

Quellen

  1. § 84 HGB, Begriff des Handelsvertreters: gesetze-im-internet.de
  2. § 89b HGB, Ausgleichsanspruch: gesetze-im-internet.de
  3. LG München I, Teilurteil vom 10.07.2024, 14 HK O 10500/23: gesetze-bayern.de
  4. BGH, Urteil vom 28.11.2013, I ZR 7/13, Rn. 21: dejure.org
  5. Digistore24 Hilfe-Center, Steuer- und Provisionsrechner, abgerufen 13.10.2026: help.digistore24.com
  6. Digistore24 Hilfe-Center, Kosten bei Digistore24 GmbH (Deutschland), abgerufen 13.10.2026: help.digistore24.com
  7. Digistore24 Hilfe-Center, Berechnung der Umsatzsteuer bei Digistore24 GmbH, abgerufen 13.10.2026: help.digistore24.com
  8. Digistore24 Hilfe-Center, Affiliates finden und managen, abgerufen 13.10.2026: help.digistore24.com
  9. Digistore24 Hilfe-Center, Auszahlung: Termine und Schwelle festlegen, abgerufen 13.10.2026: help.digistore24.com
  10. Digistore24 GmbH, Allgemeine Geschäftsbedingungen B2B, abgerufen 13.10.2026: digistore24.com
  11. § 22 EStG, Arten der sonstigen Einkünfte: gesetze-im-internet.de
  12. § 15 EStG und Amtliches Einkommensteuer-Handbuch, H 15.2: gesetze-im-internet.de und esth.bundesfinanzministerium.de
  13. § 14 GewO, Anzeigepflicht: gesetze-im-internet.de
  14. § 11 GewStG, Freibetrag: gesetze-im-internet.de
  15. § 19 UStG, Kleinunternehmer: gesetze-im-internet.de
  16. § 7 UWG, Unzumutbare Belästigungen: gesetze-im-internet.de
  17. IHK Bonn/Rhein-Sieg, Merkblatt „Werbung per Telefon, Brief und E-Mail": ihk-bonn.de (PDF)
  18. § 5a UWG, Irreführung durch Unterlassen: gesetze-im-internet.de
Tim Tatlici

Tim Tatlici

Gründer von GEOChatAi im Alb-Donau-Kreis. Er baut und betreut die KI-Telefonassistentin Maya für kleine Betriebe im DACH-Raum. Mehr über ihn

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